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Fluggelände­benütz­ung

Paragleiten in Österreich ist Zivilluftfahrt. Für Start, Flug und Landung sind die gesetzlichen Bestimmungen und die Bestimmungen des Fluggeländehalters zu beachten. Für die Fluggelände Dachstein, Krippenstein, Stoderzinken, Hauser Kaibling und Michaelerberg ist die Flugschule Sky Club Austria der Alleinverfügungsberechtigte, zuständige und verantwortliche Fluggeländehalter. Die Fluggelände sind für den Betrieb der Flugschule und für Sky Club Austria Clubmitglieder exklusiv gepachtet und werden von diesen Institutionen auch gepflegt.

Gastpiloten sind herzlich willkommen!   

Willkommen im FlyPark Dachstein!

Auflagen zur
Fluggelände­benütz­ung

Anmeldung / Registration

Gastpiloten sind verpflichtet, sich über das ANMELDEFORMULAR anzumelden und zu registrieren.

GUEST PILOTS are obliged to register by REGISTRATION FORM.

Benützungsgebühren FlyPark-Dachstein für Gastpiloten:

  • Am ersten Tag ist die Fluggeländebenützung nach Anmeldung und Registrierung frei.

  • Ab dem zweiten Tag ist die Fluggeländebenützung nur mit FlyPark Dachstein Jahreskarte oder Sky Club Austria Mitgliedschaft gestattet.


  • FlyPark-Dachstein Jahreskarte für ein Fluggelände:  € 20,-
  • FlyPark-Dachstein Jahreskarte für alle Fluggelände:  € 30,-

Mitgliedschaft im Sky Club Austria e.V.

Die Benützungsgebühren für den FlyPark Dachstein sind in der Sky Club Austria Clubmitgliedschaft enthalten.


SCA-Clubmitglieder erhalten zusätzlich gegen vorweisen des Clubausweises ermäßigte Seilbahn- und Fliegertaxi Auffahrten sowie Rabatte auf alle Kurse, Flugreisen und Ermäßigungen auf Flugausrüstung im Shop der Flugschule.


Mitgliedschaft im Sky Club Austria pro Jahr: € 30,-

Selbständiges Training im Professional Safety Trainingscenter Hallstättersee

Regeln für selbständiges Manövertraining über dem Hallstättersee:

  1. Selbständiges Manövertraining mit Paragleitern über dem Hallstättersee während der Durchführung eines Sicherheitstrainings der Flugschule Sky Club Austria ist verboten.

Der Hallstättersee am Dachstein Krippenstein ist KEIN öffentliches Paragleiter Trainingsgelände für Kunstflugmanöver. Jede Wasserlandung in den Hallstättersee außerhalb des organisierten Sicherheitstrainings führt zu einem Großeinsatz mit vielen Einsatzkräften (Wasserrettung, Polizei, Rettungshubschrauber, etc). Die Einsätze verärgern und beunruhigen Anrainer sowie Urlauber. Dies schadet dem Fluggelände und Fluggeländehalter schwerwiegend und nachhaltig.

Verantwortlicher Fluggeländehalter am Dachstein/Krippenstein ist die Flugschule Sky Club Austria. Alle Startplätze am Dachstein Krippenstein und Landeplätze in Obertraun sind von der Flugschule Sky Club Austria für den Betrieb der Flugschule und Sky Club Austria Clubmitgliedern exklusiv gepachtet und werden von der Flugschule gepflegt. Die Startplätze und der Landeplatz am See dienen vorwiegend dem reibungslosen, sicheren Betrieb unserer Sicherheitstrainings. Der Luftraum über dem Hallstättersee ist behördlich registrierter Schul- und Übungsbereich der Flugschule Sky Club Austria. 

Starts am Krippenstein sind ausschließlich mit Zustimmung der Flugschule Sky Club Austria gestattet. Der Einflug in den Übungsraum über dem See ist während der Durchführung eines Sicherheitstrainings verboten.

Landungen am Sicherheitstrainingslandeplatz sind nur während der Teilnahme an einem Sicherheitstraining oder anderen Kurs/Flugsafari der Flugschule Sky Club Austria gestattet.

Speziell geschulten Gleitschirmpiloten, Werkspiloten und Mitarbeitern der Flugschule bieten wir unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit zu selbständigem Manövertraining über dem See. Diese erhalten die Safety-Card.


Die Safety-Card ist Piloten vorbehalten, die sich dazu fliegerisch qualifizieren, sicherheitsbewusst trainieren, Geländeregeln befolgen und sich für die Flugschule Sky Club Austria engagieren.
Wer diese Grundsätze anerkennt und unterstützt kann ausschließlich per Mail um eine Safety-Card ansuchen:

Safety First!

Ohne Safety-Card der Flugschule Sky Club Austria sind Starts mit Paragleitern vom Krippenstein für selbständiges Manövertraining über dem Hallstättersee ausdrücklich verboten. Dies dient nicht nur dem Selbstschutz sondern vielmehr dem Schutz Dritter, z.B. Badegästen und Bootsfahrern und dem Schutz unseres Sicherheitstrainingscenters. 

Auch für unser SIV-Center sind unkontrollierte Wasserlandungen störend und aufwendig, denn während eines  Sicherheitstrainings muss dieses für die Bergung des Piloten aus dem Wasser unterbrochen werden. Für den Trainingsteilnehmer, der gerade in der Luft ist, bedeutet dies ein unverschuldetes Ende aller Übungen und damit verbundenen Aufwand sowie Mehrkosten.

Das Sky Club Austria Professional Safety Training am Hallstättersee ist das am längsten bestehende Sicherheitstrainingscenter für Gleitschirmpiloten in Europa und gilt als eines der qualifiziertesten SIV Trainingscenter der Welt. Das soll so bleiben.

Team Flugschule Sky Club Austria

Foto: Über dem Unesco Weltkulturerbe Hallstatt

Voraussetzungen / Qualifikation zum Erwerb der Sky Club Austria Safety-Card am Hallstättersee


  1. Sky Club Austria Clubmitgliedschaft
  2. Paragleiterschein oder gleichwertige, in Österreich anerkannte Fluglizenz
  3. Erfolgreich absolviertes Sicherheitstraining und/oder Freestyletraining der Flugschule Sky Club Austria am Hallstättersee
  4. Unterweisungen über die Bestimmungen für Selbständiges Training über dem Hallstättersee zum Schutz von Personen und Sachen Dritter
  5. Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen für Kunstflug mit Paragleitern in Österreich
  6. Einweisung auf genehmigte Start- und Landeplätze einschließlich Notlandeplätze In der Gemeinde Obertraun und Hallstatt
  7. Einschulung auf die örtlich möglichen Wasserrettungsverfahren für selbständiges Paragleiter Flugtraining über dem Hallstättersee
  8. Einzelstartverfahren mit mindestens 3 Minuten Abstand zum nächsten Piloten in der Trainingsbox unter Einhaltung nachfolgender Auflagen
  9. Geeignete, ohnmachtsichere, betriebstüchtige Schwimmweste
  10. Zugelassener, betriebssicherer Paragleiter mit gültigem Jahrescheck im Flugsport-Service Sky Club Austria
  11. Geeignetes Gurtzeug mit 2 Rettungsfallschirmen, davon ein Rettungsgerät steuerbar mit Quickoutsystem, Höhenmesser
  12. Fluggeräte - Haftpflichtversicherungsnachweis über < € 1.5 Mio
  13. Bergekostenversicherung inkl. Bergung aus Wasser < € 10.000.— 
  14. Ende aller Kunstflugmanöver > 500m über Wasser/Grund
  15. Landungen am öffentlichen Sky Club Austria Landeplatz beim Sportplatz.

Begründung durch Vorfälle bis einschließlich 2021

  • Abflüge von externen Piloten vom Krippenstein ohne Clubmitgliedschaft oder FlyPark-Card
  • Training über dem See ohne Rettungsboot dadurch Großeinsätze durch Wasserrettung, Feuerwehr und Polizei mit Hubschraubern und Einsatzwägen gleichzeitig
  • Durch externe Kunstflugpiloten im Schulungsgelände der Flugschule verursachte Unfälle in Medien
  • Beschwerden über unkontrollierte Wasserlandungen und fahrlässiges Flugverhalten seitens Urlaubern, Anrainern, Kursteilnehmern, Fluglehrern und Tandempiloten der Flugschule Sky Club Austria
  • Beschwerden über unfreundlichen Umgang von externen Piloten mit Personal und Kundschaft der Flugschule 
  • Komplikationen für die Durchführung von Sicherheitstrainings am Startplatz, in der Luft und am Landeplatz
  • Beschwerden von Kursteilnehmern über Gefährdung durch agressive Bodenspiralen am Sicherheitstrainingslandeplatz
  • Störung des Landebetriebes im Sicherheitstraining

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