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Fluggeländeordnung und Auflagen zur Benützung von Schul- und Übungsbereichen der Flugschule Sky Club Austria

  1. Vor dem Start hat der Pilot die für seinen Flug erforderlichen Wetter- und Geländeinformationen einzuholen. Ein Start darf nicht erfolgen, wenn die höchste Windgeschwindigkeit am Startplatz 2/3 der Trimmgeschwindigkeit des Fluggeräts übersteigt. Bei stark turbulenten Windverhältnissen darf nicht geflogen werden.

  2. Unmittelbar vor dem Einleiten einer Kurve muss sich der Pilot davon überzeugen, dass der Luftraum im geplanten Flugweg frei ist und keine Kollisionsgefahr besteht.

  3. Die im Übungsbereich geltenden Auflagen entbinden die beteiligten Luftfahrzeugführer nicht von ihrer Verpflichtung, so zu handeln, dass ein Zusammenstoß vermieden wird.

  4. Bei einer Begegnung am Hang oder an einem anderen Hindernis muss das Fluggerät, auf dessen linker Seite sich das Hindernis befindet, dem anderen Fluggerät ausweichen.

  5. Ein langsamer steigendes Fluggerät hat einem schneller steigenden auszuweichen.

  6. Einem im Aufwind kreisenden Fluggerät ist auszuweichen, die Ausweichpflicht nach Punkt 4 ist vorrangig.

  7. Die Drehrichtung mehrerer übereinander kreisender Fluggeräte wird von dem zuerst Kreisenden bestimmt.

  8. Bei Notfällen mit möglichem Hubschraubereinsatz ist der Luftraum um das Unfallgebiet weiträumig freizuhalten.

  9. Landungen sollten grundsätzlich nur auf den den ausgewiesenen Startplätzen zugehörigen Landeplätzen der Flugschule Sky Club Austria erfolgen. Davon ausgenommen sind Piloten mit Überlandflugberechtigung im Streckenflug.

  10. Landeanflug: Sofern nicht eine andere Regelung getroffen ist oder Sicherheitsgründe entgegenstehen, besteht der Landeanflug aus Gegen-, Quer- und Endanflug, jeweils durch Linkskurven verbunden. Start und Landung erfolgen in der Regel gegen den Wind. Nach der Landung ist die Landefläche so schnell wie möglich freizumachen.

  11. Parkverbot: An den Landeplätzen in  Haus im Ennstal LP Kalvarienstraße, Aich, Enns-wiese in Moosheim und Obertraun am Sicherheitstrainigslandeplatz, wo sich keine gekennzeichneten, öffentlichen Parkplätze befinden, dürfen keine Autos geparkt werden.

  12. Ausbildungsbetrieb und sonstige gewerbliche Nutzung von Schul- und Übungsbereichen der Flugschule Sky Club Austria ist nur gegen Voranmeldung und grundsätzlich nur von Sky Club Austria auf das Fluggelände eingewiesenen Fluglehrern gestattet.

  13. Tandem-Passagierflüge jedweder Art von den Fluggeländen Hauser Kaibling, Michaelerberg, Krippenstein und Stoderzinken sind nur von der Flugschule Sky Club Austria eingewiesenen Piloten gestattet.
  14. Zusätzlich sind die speziellen Fluggeländeregeln für jedes einzelne Fluggelände zu beachten. 
  15. Unfälle sind dem Büro der Flugschule Sky Club Austria unverzüglich zu melden: Telefon 0043 (0) 3685 22 333 

Stand: 2022

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