Die Tandemfluglizenz (Doppelsitzerberechtigung) ist eine Zusatzberechtigung zum österreichischen Paragleiterschein.
Für Piloten mit DHV Fluglizenz ist es eine Zusatzberechtigung zum DHV-A/B-Schein. Bei uns können Sie auch die DHV-Ausbildung zum Erwerb der deutschen Tandemfluglizenz absolvieren. Sky Club Austrist auch eine DHV-Flugschule.
Paragleiterschein oder DHV - A Schein seit 24 Monaten, 200 Höhenflüge, Eingangstest.
Wir empfehlen jedem Piloten vor Erwerb der Passagierflugberechtigung die Teilnahme am Sky Club Austria Sicherheitstraining. Absolventen des Sky Club Austria Sicherheitstrainings können während und nach der Tandemausbildung im SCA Sicherheitstraining auch mit dem Doppelsitzerschirm Trainingsflüge durchführen. Sie erhalten dabei eine spezielle Einweisung für Schnellabstiege und richtiges Verhalten in kritischen Flugsituationen beim Tandemfliegen.
Eingangstest / Vorauswahltest zur Tandem-/Passagierflug- und / oder Fluglehrerausbildung
Im Sicherheitstraining der Flugschule Sky Club Austria können Sie den DHV und / oder OeAeC Eingangstest als Voraussetzung zur Tandemflugausbildung absolvieren. Für Piloten die Ihre Tandem - Flugausbildung in der Flugschule Sky Club Austria absolvieren wollen, organisieren wir externe Prüfer die während des Sicherheitstrainings den Vorauswahltest abnehmen. Es stehen uns dazu DHV und OeAeC Prüfer aus unserer Umgebung zur Verfügung. Termine gibt es an jedem Sicherheitstrainingstermin. Anmeldung bitte per Email an ffcskyclb-strt
Preis inkl. Mwst:
Vorauswahl-/Eingangstest € 220.-- Einzeltermin für 1 Person.
Vorauswahl-/Eingangstest ab 2 Personen bei gleichzeitiger Anmeldung € 160.--
Vorauswahl-/Eingangstest als Teilnehmer vom Sicherheitstraining € 85.--
Doppelsitzerberechtigung für Hänge- beziehungsweise Paragleiter
§ 85. (1) Die Doppelsitzerberechtigung für Hänge- beziehungsweise Paragleiter berechtigt zur Führung von Hänge- beziehungsweise Paragleitern mit Doppelsitz als verantwortlicher Pilot in der jeweiligen Startart.
(2) Der Bewerber für eine Doppelsitzerberechtigung für Hänge- beziehungsweise Paragleiter muss im Besitz der Grundberechtigung für die jeweilige Startart seit mindestens 24 Monaten sein und mindestens eine Flugerfahrung im Ausmaß von 200 Höhenflügen, davon mindestens 30 Flüge in der jeweiligen Startart mit einem Höhenunterschied von wenigstens 300 m nachweisen. Außerdem sind ein entsprechender Eingangstest durch einen von der zuständigen Behörde dazu bestimmten Fluglehrer mit entsprechender Berechtigung abzulegen und eine Ausbildung und Prüfung gemäß den Abs. 3 bis 5 sowie gemäß dem von der zuständigen Behörde festzulegenden Lehrplan zu absolvieren.
(3) Die praktische Ausbildung für Piloten mit einer Doppelsitzerberechtigung für Hänge- beziehungsweise Paragleiter hat jedenfalls zu beinhalten:
1. mindestens einen Einweisungsflug mit einem berechtigten Fluglehrer als Piloten in der jeweiligen Startart,
2. mindestens zehn Flüge in der jeweiligen Startart mit einem Passagier, der über einen gültigen Hänge- beziehungsweise Paragleiterschein verfügt, unter unmittelbarer Aufsicht und Anleitung eines berechtigten Fluglehrers,
3. eine Einweisung in der jeweiligen Startart im Rahmen eines speziellen Lehrganges in einer berechtigten Zivilluftfahrerschule, wobei entsprechende im Lehrplan vorgesehene Flugübungen einschließlich einer speziellen Gefahreneinweisung durchzuführen sind und
4. 30 gemäß Flugauftrag einer berechtigten Zivilluftfahrerschule durchgeführte Höhenflüge mit einem Höhenunterschied von mindestens 300 m mit einem Passagier, der über einen gültigen Hänge- beziehungsweise Paragleiterschein verfügt. Mindestens 15 dieser Flüge müssen unter Aufsicht der Zivilluftfahrerschule stattfinden.
(4) Gegenstände der theoretischen Ausbildung und Prüfung für eine Doppelsitzerberechtigung für Hänge- beziehungsweise Paragleiter sind, wobei die Besonderheiten der Startart, für welche die Doppelsitzerberechtigung angestrebt wird, zu berücksichtigen sind, insbesondere:
1. Hänge- beziehungsweise Paragleiterkunde (Technik),
2. Flugpraxis und Passagiereinweisung,
3. Luftrecht.
(5) Bei der praktischen Prüfung für eine Doppelsitzerberechtigung für Hänge- beziehungsweise Paragleiter hat der Bewerber in der jeweiligen Startart einen einwandfreien Flug mit einem Passagier, der über einen gültigen Hänge- beziehungsweise Paragleiterschein verfügt, durchzuführen.
§ 5 Tauglichkeit
(1) Das Vorliegen der für einen Zivilluftfahrt-Schein und damit verbundenen Berechtigungen erforderlichen flugmedizinischen Tauglichkeit haben nachzuweisen sowie damit im Zusammenhang stehende Verpflichtungen einzuhalten:
2. Ultraleichtpiloten, Inhaber von Fallschirmspringerberechtigungen gemäß den §§ 76 und 78 Abs. 4 sowie Inhaber einer Doppelsitzerberechtigung für Hänge- beziehungsweise Paragleiter gemäß § 85 durch ein gültiges flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis für LAPL gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011.
Alle aktuellen Rechtsnormen übers Paragleiten für Österreich finden sie schnell und einfach HIER.
Deutschland: Hier gehts zur DHV Ausbildungs- und Prüfungsordnung
Am ersten Tag erfolgt eine Tandemeinweisung am Übungshang und Theorieunterricht - ab dem zweiten Tag Tandemflüge unter Fluglehreraufsicht im Höhenfluggelände am Michaelerberg.
International anerkannter Ausbildungskurs zum Erwerb der Passagierflugberechtigung.
Kursvoraussetzung: Mindestens 2 Jahre A-Schein bzw. Paragleiterlizenz und 200 Höhenflüge, Eingangstest Praxis.
Ausbildungsweg:
1. Einweisung in Theorie und Praxis mit Theorieprüfung
2. Tandem Höhenflugkurs und weiter Übungsflüge mit Praxisprüfung
| Leistungen | Preis |
|---|---|
| |
| Kurspreis für Sky Club Austria Clubmitglieder | € 450,- |
| Kurspreis Standard | € 490,- |
| Leihgebühr - Pauschale Tandem "Einweisung Theorie und Praxis" (Preis kann auf 2 Piloten aufgeteilt werden) Paragleiter + Gurtzeuge + Rettungsgerät für Übungsflüge Pilot - Pilot inkl.:
| € 200,- |
| Kurspreise beinhalten 20 % Mwst. / Bustransferpauschalen 10 % Mwst. | |
| Leistungen | Preis |
|---|---|
Voraussetzung: Tandem Einweisung Theorie und Praxis
| |
| Kurspreis für SCA Clubmitglieder | € 450,- |
| Kurspreis Standard | € 490,- |
| Leihgebühr - Pauschale Tandem Höhenflugkurs (Preis kann auf 2 Piloten aufgeteilt werden) Paragleiter + Gurtzeuge + Rettungsgerät für Übungsflüge Pilot + Pilot inkl.:
| € 400,- |
| Leihgebühr pro Tag Paragleiter + Gurtzeuge + Rettungsgerät pro Flug für Übungsflüge Pilot - Pilot inkl.:
| € 100,- |
| Kurspreise beinhalten 20 % Mwst. / Bustransferpauschalen 10 % Mwst. | |
| Paragleiterschein (A-Schein) | Preis |
|---|---|
| Prüfung Theorie Paragleiterschein (A-Schein) | € 40,- |
| Prüfung Praxis Paragleiterschein (A-Schein) | € 45,- |
| Scheinerteilung Paragleiterschein (A-Schein) für OeAeC | € 150,- |
| Prüfungspauschale Paragleiterschein (A-Schein) | € 195,- |
| Überlandberechtigung (B-Schein) | Preis |
|---|---|
| Prüfung Theorie Überlandberechtigung (B-Schein) | € 45,- |
| Scheinerteilung Überlandberechtigung (B-Schein) | € 95,- |
| Prüfungspauschale Überlandberechtigung (B-Schein) | € 90,- |
| Passagierflugberechtigung | Preis |
|---|---|
| Prüfung Theorie Passagierflugberechtigung | € 40,- |
| Prüfung Praxis Passagierflugberechtigung | € 40,- |
| Scheinerteilung Passagierflugberechtigung DHV | € 35,- |
| Scheinerteilung Passagierflugberechtigung OeAeC | € 95,- |
| Paragleiterschein (A-Schein) | Preis |
|---|---|
| Prüfung Theorie Paragleiterschein (A-Schein) | € 50,- |
| Prüfung Praxis Paragleiterschein (A-Schein) | € 60,- |
| Scheinerteilung Paragleiterschein (A-Schein) | € 150,- |
| Prüfungspauschale Paragleiterschein (A-Schein) | € 210,- |
| Überlandberechtigung (B-Schein) | Preis |
|---|---|
| Prüfung Theorie Überlandberechtigung (B-Schein) | € 50,- |
| Scheinerteilung Überlandberechtigung (B-Schein) | € 95,- |
| Prüfungspauschale Überlandberechtigung (B-Schein) | € 100,- |
| Passagierflugberechtigung | Preis |
|---|---|
| Prüfung Theorie Passagierflugberechtigung | € 40,- |
| Prüfung Praxis Passagierflugberechtigung | € 40,- |
| Scheinerteilung Passagierflugberechtigung DHV | € 35,- |
| Scheinerteilung Passagierflugberechtigung OeAeC | € 85,- |
Der Tandem-Eingangstest kann im Sky Club Austria Sicherheitstraining absolviert werden. Für Piloten, die ihre Ausbildung in der Flugschule Sky Club Austria absolvieren, organisieren wir für den Eingangstest einen externen Prüfer.
Ideal ist die Kombinaton Eingangstest mit Sicherheitstraining.
Inhaber einer Doppelsitzer Berechtigung dürfen ihre jeweilige Berechtigung bei der gewerblichen Beförderung von Personen oder Sachen nur ausüben, wenn sie mindestens
nachweisen können!