Mo, 25. März 2024, 09:00 Uhr - Sa, 30. März 2024, 12:00 Uhr
Die Windenschleppstart-Berechtigung für Paragleiter berechtigt zum Start eines Paragleiters mittels einer mobilen oder stationären Schleppwinde unter Mitwirkung eines Windenfahrers und, falls notwendig, unter Mitwirkung eines Startleiters.