Wir führen Ausbildungslehrgänge zum Erwerb der Berechtigung für Motorisiertes Doppelsitzerfliegen für Motorschirme und Motorschirmtrikes bis 120 kg Leermasse für Österreich (OeAeC-Lizenz) und Deutschland (DULV - SPL) durch. Die Fluglizenzen sind international anerkannt.
Die Doppelsitzer-Hangstart-/Bergstartberechtigung als Ausbildungsvoraussetzung ist nicht nötig! Für Motorisiertes Hänge-/Paragleiten Doppelsitzerfliegen ist kein Medical vorgeschrieben.
Teilnahmevoraussetzungen:
Der Einweisungskurs für Motorisiertes Tandemparagleiten besteht aus einer Theorieausbildung und Praxisausbildung, wobei ein vorgegebenes Flugprogramm unter Aufsicht und Anleitung eines Fluglehrers zu absolvieren sind.
Abschließend ist ein Prüfungsflug mit nachfolgend angeführtem Flugaufgaben zu absolvieren:
• Start und Abflug auf gedachter Linie (keine Pendelbewegung), einwandfrei geflogene Platzrunde
• ca. 150 m Höhenaufbau, anschließend eine Acht (max. 20 m Höhenveränderung, Ausführung binnen max. 40 Sek., Kreuzungspunkt über festgelegtem Geländemerkmal, gänzlich geschlossene 360° Kreise mit pendellosem Übergang)
• Landeanflug, Motor im Leerlauf, in ca. 2-3m Höhe Übergang in den parallelen „Schwebeflug“ und höhehaltend geradlinig die Bahn „abschweben“.
• anschließend eine weitere Platzrunde, gerader Endanflug, Motor im Leerlauf, Landung durch kontrolliertes Abfangen und Aufsetzen.
• bei Verwendung einer Start/Landehilfe Abrollen von ca. 200m Bahn mit kontrolliertem Schirm, kontrolliertes Ablegen des Schirms neben oder hinter der Antriebseinheit.
• Abschließend ca 200 Meter Höhenaufbau, danach Abstellen des Motors mit anschließender motorloser Landung in dem vom Fluglehrer angegebenen Landungsbereich.
Für die Berechtigung zur Führung von motorisierten Hänge- beziehungsweise Paragleitern mit Doppelsitz als verantwortlicher Pilot (Doppelsitzerberechtigung für motorisierte Hänge- beziehungsweise Paragleiter) ist eine Flugerfahrung im Ausmaß von 50 Stunden mit einsitzigen motorisierten Hänge- beziehungsweise Paragleitern sowie die Absolvierung eines entsprechenden Ausbildungslehrganges an einer Zivilluftfahrerschule nachzuweisen. Die erforderliche praktische Prüfung hat unter Anwendung von § 85 Abs. 5 zu erfolgen.
Leistung | Preis/Person |
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Doppelsitzerkurs/Einweisung: 2-3 Tage | € 525,- |
Doppelsitzerkurs/Einweisung für Mitglieder: 2-3 Tage | € 525,- |
jeder weitere Ausbildungstag | € 220,- |
jeder weitere Ausbildungstag für Mitglieder | € 200,- |
Doppelsitzerkurs ab 2 Personen bei gleichzeitiger Anmeldung, nur für Mitglieder | € 485,- |
Flugleihausrüstung | |
Motorschirm-Doppelsitzertrike pro Ausbildungstag | € 250,- |
Kurspreise inkl. 20 % Mwst. Nicht im Preis inbegriffen sind OeAeC Scheinausstellungsgebühren. | |
OeAeC Eintragungsgebühren DoppelsitzerTandem | € 60,- |
Motorschirm-Doppelsitzer Einweisungskurse sind kurzfristig nach persönlicher Vereinbarung möglich.
Kursorte
Theorieunterrichte finden in den Schulungsräumen der Flugschule in Moosheim statt.
Die praktische Motorflugausbildung erfolgt in den für motorisiertes Paragleiten & Hängegleiten zugelassenen Fluggeländen der Flugschule Sky Club Austria im Ennstal und angrenzenden Salzkammergut. Weiterführende Praxiseinweisungen und Flugsafaris mit Motor veranstalten wir auch in Slowenien, Italien, Kroatien, Ungarn, Portugal und Namibia.
Kursabschluss
Zusatzberechtigung Motorisiertes Paragleiten oder Hängegleiten. Gültigkeit 3 Jahre.
Verlängerung
Überprüfungsflug innerhalb der letzten 12 Monate vor Ablauf der Berechtigung.
ÖAeC Scheinausstellungsgebühren: € 78,70
Links zu den aktuellen Gesetzen in Österreich
Flugschule Sky Club Austria Tel. +43 3685 22333 office@skyclub-austria.at
Auszug aus dem aktuellen österreichischen Luftfahrtgesetz (LFG)
Gewerbliche Beförderung mit motorisierten Hänge- oder Paragleitern, Hänge- oder Paragleitern oder Fallschirmen
§ 111. Für die gewerbliche Beförderung von Fluggästen und/oder Fracht mit motorisierten Hänge- oder Paragleitern, Hänge- oder Paragleitern oder Fallschirmen ist keine Beförderungsbewilligung gemäß den §§ 104 ff erforderlich. Der Beförderer hat dafür zu sorgen, dass eine gewerbliche Beförderung von Personen mit motorisierten Hänge- oder Paragleitern, Hänge- oder Paragleitern oder Fallschirmen nur durchgeführt wird, wenn das Luftfahrzeug die in den gemäß § 21 und § 131 erlassenen Bestimmungen für die Beförderung von Personen und/oder Fracht festgelegten technischen und flugbetrieblichen Voraussetzungen erfüllt sowie die verantwortlichen Piloten einen aufrechten Zivilluftfahrerschein innehaben und die in den gemäß § 29 Abs. 2 erlassenen Bestimmungen festgelegte Mindesterfahrung aufweisen. Andere Verpflichtungen gemäß diesem Bundesgesetz oder auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen bleiben unberührt.
Wir sind ein kompetenter Fachhändler für Motorflugausrüstungen und haben Motoren, Paragleiter und Zubehör in unserer Flugschule in Moosheim ständig auf Lager. Wir beraten Sie umfassend und machen Ihnen gerne ein auf Ihre Bedürnisse bestmöglich abgestimmtes Komplettangebot welches keine Wünsche offen lässt. Mehr dazu