Voraussetzung für den Paragleiterschein sind 40 Höhenflüge.
Aufgeteilt sind diese wie folgt:
Übungsflüge mit Fluglehrerbetreuung an Start- und Landeplatz gibt es in den Kursen:
Höhenflüge mit Fluglehrer am Startplatz können ab der Ausstellung der Schulbestätigung in folgenden Kursen gemacht werden:
In den ersten 25 Höhenflügen sind unsere Flugschüler durchgehend über ein Funkgerät von Fluglehrern an Start- und Landeplätzen betreut. Diese werden in den Kursen Grundkurs, Höhenflugkurs und Technikkurs absolviert.
Hat man die Anzahl der Flüge nach Abschluss des Technikkurses noch nicht erreicht, kann man ganz einfach in weiteren Höhenflugkursen mitfliegen und diese nachholen. Auch die letzten 3 Tage des Grundkurses können hierfür genutzt werden.
Möchte man mehr als die 25 gesetzlich vorgeschriebenen Höhenflüge mit Fluglehrerbetreuung durchführen, müssen nach Abschluss unserer Ausbildungskurse für jeden weiteren nur noch 50% des Kurspreises bezahlt werden.
Tipps
mit Schulbestätigung
Voraussetzungen:
Nach vollständig absolvierter Ausbildung erhalten Sie die österreichische Schulungsbestätigung mit Berechtigung zu selbständigen Alleinflügen in zugelassenen Schulungsgeländen österreichischer Flugschulen. Nun können die restlichen, für den Paragleiterschein benötigten Flüge selbständig absolviert werden.
Hierzu wird ein Flugauftrag der Flugschule Sky Club Austria benötigt und die Flüge müssen von der Flugschule im Flugbuch bestätigt werden. Dieser beinhaltet, wann und wo die besagten Flüge geflogen werden dürfen.
Unsere Flugausrüstungen verleihen wir ausschließlich für Flüge unter Aufsicht der Flugschule. Nur so können wir sicherstellen, dass unser Schulungsequipment immer in einwandfreiem Zustand für Kurse und Flugschüler ist.