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Übungsflüge

Voraussetzung für den Paragleiterschein sind 40 Höhenflüge.

Aufgeteilt sind diese wie folgt:

  • Mindestens 25 Flüge mit der Flugschule, Fluglehrer am Start- und am Landeplatz
  • 15 von der Flugschule bestätigte Flüge können selbständig mit Flugauftrag der Flugschule absolviert werden - Voraussetzung ist der Abschluss aller 3 Ausbildungskurse und die bestandene Theorieprüfung
Selbstverständlich können alle 40 Flüge mit Fluglehrerbetreuung im Rahmen der Flugschule durchgeführt werden.

Übungsflüge mit Fluglehrerbetreuung

Übungsflüge mit Fluglehrerbetreuung an Start- und Landeplatz gibt es in den Kursen:

Höhenflüge mit Fluglehrer am Startplatz können ab der Ausstellung der Schulbestätigung in folgenden Kursen gemacht werden:

In den ersten 25 Höhenflügen sind unsere Flugschüler durchgehend über ein Funkgerät von Fluglehrern an Start- und Landeplätzen betreut. Diese werden in den Kursen Grundkurs, Höhenflugkurs und Technikkurs absolviert.

Hat man die Anzahl der Flüge nach Abschluss des Technikkurses noch nicht erreicht, kann man ganz einfach in weiteren Höhenflugkursen mitfliegen und diese nachholen. Auch die letzten 3 Tage des Grundkurses können hierfür genutzt werden.

Möchte man mehr als die 25 gesetzlich vorgeschriebenen Höhenflüge mit Fluglehrerbetreuung durchführen, müssen nach Abschluss unserer Ausbildungskurse für jeden weiteren nur noch 50% des Kurspreises bezahlt werden.

Tipps

  •  Bonus für Sky Club Austria Mitglieder:

    Wer alle drei Ausbildungswochen bei uns abgeschlossen hat, bekommt eine Kurswoche zum Sammeln der Höhenflüge für den Paragleiterschein kostenlos dazu! Transferkosten und Leihgebühr sind zu bezahlen.

  • Eine eigene Ausrüstung ermöglicht freie Zeiteinteilung für Übungsflüge!

Selbständige Übungsflüge 

mit Schulbestätigung

Voraussetzungen:

  • Abschluss der drei Ausbildungskurse
  • Absolvierung der gesetzlich vorgeschriebenen 25 betreuten Höhenflüge unter Aufsicht der Flugschule
  • Bestandene Theorieprüfung
  • Eigene, versicherte Ausrüstung bei Alleinflügen
  • Flugauftrag der Flugschule

Nach vollständig absolvierter Ausbildung erhalten Sie die österreichische Schulungsbestätigung mit Berechtigung zu selbständigen Alleinflügen in zugelassenen Schulungsgeländen österreichischer Flugschulen. Nun können die restlichen, für den Paragleiterschein benötigten Flüge selbständig absolviert werden. 

Hierzu wird ein Flugauftrag der Flugschule Sky Club Austria benötigt und die Flüge müssen von der Flugschule im Flugbuch bestätigt werden. Dieser beinhaltet, wann und wo die besagten Flüge geflogen werden dürfen.

Unsere Flugausrüstungen verleihen wir ausschließlich für Flüge unter Aufsicht der Flugschule. Nur so können wir sicherstellen, dass unser Schulungsequipment immer in einwandfreiem Zustand für Kurse und Flugschüler ist.

Nächste Möglichkeit zum Höhenflüge sammeln:

Nächste Termine:

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