Werkstatt - Service - Check

 

Diese Seiten informieren über den Gleitschirm 2 Jahres-Check, Reparaturen und Rettungsschirmpacken im Flugsport-Service Sky Club Austria.
Kurzvorstellung: Die Firma Flugsport-Service Sky Club Austria ist vom OeAeC zugelassener Instandhaltungsbetrieb und als solcher der einzige vom Österreichischen Bundesministerium für Verkehr als Oberste Zivilluftfahrtbehörde ermächtigte Betrieb mit Übertragung der Zuständigkeit zur Durchführung von Nachprüfungen nach § 40 ZLLV 2005 an Paragleitern - auch an gemäß § 2 (1) ZLLV 2005 gewerblich genutzten Doppelsitzerparagleitern. Tech. Leiter: Walter Schrempf, Werkstattleiter Johann Lindtner, Qualitätssicherung Ing. Ewald Lidl,  Büro/Verwaltung Claudia Schrempf.

Flugsport-Service Sky Club Austria:

Betriebsgenehmigungsnummer ÖAeC 01

Betriebsgenehmigungsnummer DHV   A1 
Nachprüfübertragung BMViT OZB IV-1
 
Wir sind in der Lage und berechtigt, an allen Paragleitern Herstellungs- und Instandhaltungsarbeiten sowie die Nachprüfung der Lufttüchtigkeit (Check) durchzuführen,  Gutachten zu erstellen, Nachprüfbescheinigungen und Freigabebescheinigungen auszustellen. Wir verfügen über die Technische Daten aller am Markt zugelassener Paragleiter. Reparaturen erfolgen aussschließlich mit Originalersatzteilen. Wir pflegen guten Kontakte zu allen Hersteller- und Entwicklungsfirmen und machen das offizielle Österreich-Service für Advance, Ozone und GIN-Gliders.

 

Von uns durchgeführte Nachprüfungen / Checks :

a) garantieren eine objektive Beurteilung der Lufttüchtigkeit

b) sind in Österreich und Deutschland von allen Behörden und Versicherungen anerkannt

c) erfolgen nach den letztgültigen Herstelleranweisungen

d) sichern Gewährleistungsansprüche

e) erhalten Werksgarantien

 

 

Sie können Ihre Flugausrüstung zum Check / Reparatur / Wartung selbst vorbeibringen , zu uns senden, oder noch einfacher:  Abholen lassen !

Wir arbeiten mit DPD zusammen.  Ein Anruf genügt und Ihre  Flugausrüstung wird von Zuhause abgeholt.   Detailinfo /  Auftragsschein 

Flugsport-Service Sky Club Austria:  Tel  +43 (0) 3685 / 22 333

 

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§§ Allgemeine Informationen über Musterprüfung - Stückprüfung - Nachprüfung von Paragleitern.

 

Die technische Sicherheit unserer Fluggeräte gewährleistet das in vielen Bereichen z.B auch in der Automobilindustrie bewährte System "Musterprüfung - Stückprüfung - Nachprüfung" .
 
Die Musterprüfung: Musterpüfungen führen die Musterprüfstellen auf Antrag des Herstellers durch. Musterprüfstellen sind derzeit der DHV, die European Academy of Parachute Rigging, der Österreichische Aeroclub (OeAeC), der Deutsche Ultraleichtflugverband e.V. (DULV) und - derzeit nur für Paragleiter, der Deutsche Motorschirmverband (DMSV). Diese Musterprüfstellen prüfen, ob der Paragleiter entweder den Lufttüchtigkeitsforderungen (LTF) des Landes oder den Bestimmungen einer Europäischen NORM entspricht, je nachdem was das jeweilige Land als Grundlage für eine Musterzulassung fordert. Der Nachweis für die Musterprüfung ist das Musterkennblatt/die Musterprüfbescheinigung.
 
Die Stückprüfung: Nach der erfolgten Musterprüfung muss der Hersteller/oder Importeur bei jedem einzelnen Paragleiter, eine Stückprüfung durchführen und dabei vergleichen und auch bestätigen, ob das Seriengerät mit dem mustergeprüften Paragleiter übereinstimmt. Der Nachweis für die durchgeführte Stückprüfung ist die unterzeichnete Musterprüfplakette am Paragleiter. Für die ordnungsgemäße Durchführung der Stückprüfung ist der Hersteller/Importeur verantwortlich. Verantwortlich bedeutet immer, er haftet auch dafür.
 
Die Nachprüfung (Check): Paragleiter müssen gemäß den Bestimmungen im Betriebshandbuch instandgehalten und regelmäßig nachgeprüft werden. Die Nachprüfung hat den gleichen Stellenwert wir die Musterprüfung und die Stückprüfung. Die Nachprüfintervalle (Checkintervalle) sind ebenfalls im Betriebshandbuch festgelegt und zusätzlich auf der Musterprüfplakette am Gerät ersichtlich. Die Nachprüfintervalle sind auch von der Art der Verwendung des Paragleiters abhängig. Gewerbliche genutzte Tandemparagleiter müssen jährlich oder nach 150 Flügen, je nachdem was früher erreicht wird, nachgeprüft werden. Nicht gewerblich genutzte Paragleiter müssen grundsätzlich alle 24 Monate nachgeprüft werden. Für die Einhaltung der Nachprüfungfristen ist der Halter des Paragleiters verantwortlich.
 
Anmerkung: Für Österreichische Halter eines Paragleiters mit österreichischer Musterzulassung ist die Nachprüfung ein gebührenpflichtiger Behördenakt, für den zugleich mit dem Checkauftrag auch ein gebührenpflichtiger Antrag gestellt werden muss. Die Gebühr für den Antrag auf Nachprüfung beträgt derzeit € 13.20.  Hinzu kommt dann noch  die Gebühr für die Nachprüfbescheinigung von ebenfalls € 13.20 Euro. Durch eine Deregulierung der Luftfahrtrechtsvorschriften (ZLLV) soll das nun bald entfallen.
 
INFO: Die im Österr. BMVIT am 10. Nov. 2008 beschlossene Deregulierung der Zivilluftfahrzeug- und Luftfahrtgeräteverordnung (ZLLV 2005) beinhaltet nach Dr. Martin Jursa zusammengefasst:

1.
Bei nichtmotorisierten Hänge-/Paragleitern/Fallschirmen wird es keine luftfahrtbehördlichen Prüfungen mehr geben.
Anstelle der Muster- und Stückprüfung bestätigt der Hersteller, dass die für die Lufttüchtigkeit anwendbaren Standards (Luftüchtigkeitsforderungen und Europäische Normen) erfüllt sind.

Für den Weiterbestand der Lufttüchtigkeit ist der Halter verantwortlich, der dafür Sorge zu tragen hat, dass die notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen von entsprechend geschulten Personen gemäß den Angaben des Herstellers (Betriebshandbuch) vorgenommen werden.
Die Betriebsgenehmigungen (Luftfahrtbehördlichen Zulassungen für Herstellungs-und Entwicklungsbetriebe- und Instandhaltungsbetriebe) fallen ersatzlos weg.

2.
Auch bei den motorisierten HG/PG trifft das in Ziffer 1 gesagte zu, darüber hinaus ist jedoch vor der erstmaligen Verwendung in Österreich eine Erstverwendungsprüfung durch den ÖAeC durchzuführen, danach alle zwei Jahre eine ÖAeC-Nachprüfung.

Die Definition von ein- und zweisitzigen mot. HG/PG wird mit der deutschen Definition weitgehend harmonisiert, d.h. Leergewicht 120kg, Räder im Sinne einer Start- und Landehilfe sind erlaubt, der Flügel des zu motorisierenden HG/PG alleine muss fußstartfähig sein.
 
Instandhaltungsbetriebe (Checkbetriebe) brauchen einen Gewerbeschein als Instandhaltungsbetrieb für Paragleiter, die entsprechenden technischen Einrichtungen, Prüfmittel, geschultes techn. Personal und eine Haftpflichtversicherung für Instandhaltung. In Österreich brauchen Instandhaltungsbetriebe zusätzlich zum Gewerbeschein eine luftfahrtbehördliche Bewilligung. (Diese Doppelbewilligung soll mit  der Deregulierung der ZLLV auch entfallen).

 

Hier der Link zum Entwurf der ZLLV 2009 welche zur Zeit in Begutachtung ist:

 

http://ris.bka.gv.at/Dokumente/Begut/BEGUT_COO_2026_100_2_530195/BEGUT_COO_2026_100_2_530195.pdf

 

 

Information zu  österreichischen Rechtsnormen wie z.B. die Zivilluftfahrzeug- und Luftfahrtgeräteverordnung erhalten Sie über den Link: Aktuelle Bundesgesetze