Flugschule

Paragleiterschein

 

Der Paragleiterschein oder Sopi* oder ist die Grundberechtigung  zum selbständigen Fliegen. Er berechtigt den Inhaber zu Flügen im Gleitwinkelbereich des Fluggerätes.
Für Streckenflüge ist eine Überlandflugberechtung erforderlich.) 

In Deutschland ist die Bezeichnung für den Paragleiterschein "Beschränkter Luftfahrerschein" früher "A-Schein".  Deutsche und österreichische Flugscheine/Flugberechtigungen sowie die gesamte Ausbildung sind aufgrund eines Harmonisierungsabkommens zwischen A und D gegenseitig anerkannt.

Voraussetzungen zum Erwerb des Paragleiterscheines: Österreichische Schulbestätigung, 40 Flüge, davon  25 Höhenflüge unter unmittelbarer Aufsicht und Anleitung einer Paragleiterflugschule, sowie eine theoretische Ausbildung in den Fächern Meteorologie, Aerodynamik, Gerätekunde, Flugpraxis und Luftrecht;

Prüfung: Praktische und theoretische Prüfung vor einer Prüfungskommission. Die Flugsportschule Sky Club Austria ist berechtigt die Theorie- und Praxisprüfung abzunehmen. D.h. die Prüfung kann jederzeit bei vorliegen der Voraussetzungen in allen Ausbildungs- und Weiterbildungskursen der Flugsportschule Sky Club Austria abgelegt werden. Normalerweise wird die Prüfung im Höhenflugkurs-Extra abgelegt.

Theoretische Prüfung: multiple choice

Praktische Prüfung: ein Prüfungsflug mit Start, Flugfigur 8, Landeeinteilung, Landung im 60m Korridor.

Gültigkeitsdauer: seit 1.6.2006 unbefristet

Ausbildung zum Erwerb im Sky Club Austria: abgeschlossene Grundausbildung (Grundkurs, Höhenflugkurs, Höhenflugkurs Extra)

Anerkennung: Der österr. Paragleiterschein ist international anerkannt.  Durchgeführte Teilausbildungen in einer deutschen Flugschule, z.B. Grundkurs oder Windenschleppkurs werden für die Ausbildung in Österreich voll angerechnet.

 

* SOPI  Der Ausdruck Sonderpilotenschein kommt daher, weil der Paragleiter oder Hängegleiter früher ein "Sonderluftfahrzeug" im Sinne des Luftfahrtgesetzes war, der Pilot erhielt daher die Bezeichnung "Sonderpilot", die Flugberechtigung die Bezeichung "Sonderpilotenschein". Im Jahr 2004 wurde der Ausdruck Sonderpilotenschein in Paragleiterschein geändert. Die Bezeichnung Sonderpilotenschein, die ein weltweit bekanntes Markenzeichen für die österreichische Paragleiter/Hängegleiter Ausbildung geworden war, ist weiterhin zulässig.

Info zum österreichischen Luftrecht (Hier können Sie sich alle Gesetze, Verordnungen und Durchführungserlässe für Österreich heraussuchen)