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Paragleiterscheine im Zuge der Grundausbildung

Österreichische Schulbestätigung

Österreichische Schulbestätigung

Die österreichische Schulbestätigung ist die Bestätigung einer absolvierten Paragleiterschulung und berechtigt zum selbständigen Fliegen in österreichischen Flugschulgeländen mit Zustimmung der für das Gelände zuständigen Flugschule. Die Schulbestätigung ist eine österreichische, liberale Regelung, die einem Anwärter auf den Paragleiterschein (Flugschüler) die Möglichkeit gibt, mit Zustimmung der Flugschule selbständig Übungsflüge ohne Fluglehreraufsicht durchzuführen.

Die Flugschule Sky Club Austria erteilt die Schulbestätigung erst nach dem Absolvieren vom Höhenflugkurs-Technik sowie den gesetzlich vorgeschriebenen 25 Höhenflügen unter unmittelbarer Aufsicht der Flugschule, also nach dem Abschließen der gesamten Grundausbildung (Grundkurs, Höhenflugkurs, Höhenflugkurs Technik).

Gültigkeitsdauer der Schulbestätigung: 3 Jahre

Verlängerung: Die Schulbestätigung wird durch den Paragleiterschein (A-Schein) ersetzt. Sie wird nicht verlängert, kann aber nach einer erneuten Schulung neu ausgestellt werden.

Anerkennung: Die Schulbestätigung wird von allen österreichischen Flugschulen gegenseitig anerkannt. Vorangegangene Teilausbildungen in einer deutschen Flugschule z.B. Grundkurs, Lernscheinausbildung, Windenschleppkurse usw. sind in Österreich anerkannt und verkürzen die Ausbildungszeit. 

Selbständige Übungsflüge mit der österreichischen Schulbestätigung:

Gesetzlich sind in der Paragleiterausbildung 25 Höhenflüge unter unmittelbarer Aufsicht eines berechtigten Fluglehrers im Rahmen einer Flugschule vorgeschrieben. Wir empfehlen selbständige Übungsflüge erst nach diesen 25 Höhenflügen. 

Höhenflugerfahrung sammeln im Rahmen der Flugschule Sky Club Austria

Absolventen vom Höhenflugkurs-Technik können in jedem Höhenflugkurs und Höhenflugkurs-Technik mitfliegen und so mit Fluglehrerbetreuung, Anweisung und Kritik Flugerfahrung sammeln.

Für Absolventen vom HK-Technik ist Mitfliegen in Höhenflugkursen und HK-Technik bis zur bestandenen Praxisprüfung für den Paragleiterschein kostenlos. Zu bezahlen sind nur Flugleihausrüstungs- und Transfergebühren.


Paragleiterschein

Der Paragleiterschein/ A-Schein ist die Grundberechtigung zum selbständigen Fliegen. Er berechtigt den Inhaber zu Flügen im Gleitwinkelbereich des Fluggerätes.

Der österreichische Paragleiterschein ist mit dem deutschen "Beschränkter Luftfahrerschein" (A-Schein) homologiert. Diese gegenseitige Anerkennung gilt für die gesamte Ausbildung. In der Flugschule Sky Club Austria kann wahlweise der deutsche A-Schein oder österreichische Paragleiterschein erworben werden.


Voraussetzungen zum Erwerb des Paragleiterscheines: Österreichische Schulbestätigung, 40 Höhenflüge, davon 25 Höhenflüge unter unmittelbarer Aufsicht und Anleitung einer Paragleiterflugschule, sowie eine theoretische Ausbildung in den Fächern Meteorologie, Aerodynamik, Gerätekunde, Flugpraxis und Luftrecht.

15 Höhenflüge können von Inhabern einer Schulbstätigung in zugelassenen Höhenflugschulgeländen mit Flugauftrag der Flugschule selbständig durchgeführt werden.

Prüfung: Praktische und theoretische Prüfung in der Flugschule Sky Club Austria. Die Theorie Prüfung zum Paragleiterschein/A-Schein wird im Höhenflugkurs-Technik abgelegt. Die praktische Prüfung kann bei Vorliegen der Voraussetzungen in jedem Höhenflugkurs und Höhenflugkurs-Technik und nach Vereinbarung abgelegt werden.


Theoretische Prüfung: Multiple Choice

Praktische Prüfung: ein Prüfungsflug mit Start, Flugfiguren (schnelle Acht, Rollen, Nicken, Kurve mit angelegten Ohren beschleunigt oder gehaltener Klapper mit Richtungsstabilisierung), Landeeinteilung, Landung im 60m Korridor.

Gültigkeitsdauer: unbefristet

Anerkennung: Der österreichische Paragleiterschein ist in der Schweiz und Deutschland durch bilaterale Abkommen gegenseitig anerkannt. Teilausbildungen in einer deutschen Flugschule, z.B. Grundkurs oder Windenschleppkurs sind anerkannt und werden für die Ausbildung in Österreich angerechnet.


* SOPI

Der Ausdruck Sonderpilotenschein kommt daher, weil der Paragleiter oder Hängegleiter früher ein "Sonderluftfahrzeug" im Sinne des Luftfahrtgesetzes war, der Pilot erhielt daher die Bezeichnung "Sonderpilot", die Flugberechtigung die Bezeichung "Sonderpilotenschein". Im Jahr 2004 wurde der Ausdruck Sonderpilotenschein in Paragleiterschein geändert. Die Bezeichnung Sonderpilotenschein, die ein weltweit bekanntes Markenzeichen für die österreichische Paragleiter/Hängegleiter Ausbildung geworden war, ist weiterhin zulässig.

Info zum österreichischen Luftrecht (Hier können Sie sich alle Gesetze, Verordnungen und Durchführungserlässe für Österreich heraussuchen)

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