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Stellungnahme zu den Anschuldigungen von Mag. Walter Kepplinger im Freifliegermagazin:

Im Jahr 2008 hat es bedauerlicherweise einen Unfall beim Sicherheitstraining am Hallstättersee gegeben, bei dem ein 63-jähriger Mann verunglückt ist. Der Teilnehmer am Sicherheitstraining ist nach Auslösung des Rettungsgerätes wunschgemäß im Hallstättersee gelandet. Dabei handelt es sich für am Sicherheitstraining beteiligte Personen um einen harmlosen Routinefall, der sich jedoch zu einem tragischen Unfall entwickelt hat. Die Automatikschwimmweste war seitens des Piloten voraussichtlich nicht mit der erforderlichen Sorgfalt behandelt worden, sodass sich diese nicht aufgeblasen hat. Für das Sicherheitstraining wurde zwar ein sehr schnelles Wasserrettungsboot bereitgestellt, wobei es aber Verzögerungen gegeben hat und es ein paar Minuten dauerte, bis es bei dem im Wasser liegenden Piloten war.

Der Pilot war Asthmatiker gewesen, hat aber sowohl vergessen diesen Umstand beim Sicherheitstraining bekannt zu geben, als auch seine Medikamente einzunehmen. Für ihn waren auch diese paar Minuten zu lange gewesen, sodass er von der Wasserrettung bedauerlicherweise nur noch tot aus dem See geborgen werden konnte. Im Rahmen der Untersuchung, ob seitens der Wasserrettung oder des Sicherheitstrainingsleiters ein Verschulden am Unglück gegeben war, wurden im Rahmen von Eingaben an das Gericht durch den Rechtsvertreter der Erben des verstorbenen Piloten schwere Anschuldigungen gegen den Trainingsleiter Walter Schrempf erhoben, die von Mag. Walter Kepplinger im Internet veröffentlicht worden sind. Dieses Verfahren endete nach einer Dauer von 4 Jahren sowohl mit einem Freispruch der Wasserrettung Hallstatt, als auch dem verantwortlichen Sicherheitstrainingsleiter Walter Schrempf. Sämtliche Behauptungen über angebliche Versäumnisse der Flugschule und von Walter Schrempf, wie sie auch von Mag. Walter Kepplinger im Freifliegermagazin veröffentlicht worden sind, haben sich als vollkommen haltlos und unrichtig erwiesen!


Es konnte festgestellt werden, dass Walter Schrempf zum Zeitpunkt des Flugunfalls alle nach dem damaligen Wissensstand und in den Fachkreisen geforderten und allgemein gültigen Sicherheitsstandards erforderlichen und ergreifbaren Maßnahmen eingehalten hat. Vielmehr konnte nicht ausgeschlossen werden, dass auf Grund der vorhandenen starken Kräfte während des Fluges es zu einem unglücklichen Lockern der CO2 Patronen der Schwimmweste gekommen ist, sodass diese nicht aktiviert wurde, wie auch eine unsachgemäße Handhabung durch den verunglückten Piloten nicht ausgeschlossen werden konnte. Ein Verschulden seitens der Wasserrettung Hallstatt oder seitens des Team des SkyClub Austria am Tod des verunglückten Piloten konnte nicht festgestellt werden.

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